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12.05.2021

Inzidenz endlich wieder unter 100, das heißt

Info von der Stadtverwaltung:

Kontaktloser Amateur- und Freizeitsport außen:
Wer sich gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung im öffentlichen Raum gemeinsam aufhalten darf, darf auch gemeinsam Sport machen. Die Laufbahn des Stadions etwa ist daher mit 2 Haushalten (maximal 5 Personen ü14) zugleich nutzbar.
Angeleitetes Training von bis zu 20 Kindern 14 und jünger zzgl. einer/eines Trainerin /Trainers ist möglich. Dabei gilt die Pflicht zur Kontakterfassung /§ 1 Abs. 8 und das Abstandsgebot untereinander.
Eine Testung der Betreuer ist nicht länger Voraussetzung.
Duschen und Umkleiden sind geschlossen. Der Zutritt erfolgt in Trainingsbekleidung
Auch hier gilt wieder nur die abgetrennte Sportfläche. Pro Platz eine Trainingsgruppe. Wenn sich dies ändert, wird es unsererseits kommuniziert. Wir schauen welche Plätze wir wie gesondert unterteilen/absperren können.

Kontaktloser Amateur- und Freizeitsport innen:
Wer sich gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung im öffentlichen Raum gemeinsam aufhalten darf (max. 2 Haushalte aber höchstens 5 Personen ü 14 –kinder unter 14 zählen hier nicht mit), darf auch gemeinsam Sport machen.
Zwischen Personen, die nicht dem Personenkreis aus § 2 Abs. 1 darf (max. 2 Haushalte aber höchstens 5 Personen ü 14 –kinder unter 14 zählen hier nicht mit) angehören, ist stets ein Mindestabstand vom 3 Metern einzuhalten.
Bei Personen, die nicht dem Personenkreis aus § 2 Abs. 1 angehören, gilt die Pflicht zur Kontakterfassung (§ 1 Abs. 8. ) wie auch im Außenbereich sind hier durch Sie Anwesenheitslisten zu führen. Wir hoffen dies zeitnah durch Verwendung der Luca-App ersetzen zu können.
Bei Personen, die nicht dem Personenkreis aus § 2 Abs. 1 angehören, gilt die Testpflicht nach § 1 Abs. 9. ALLE anwesenden Personen müssen somit über einen tagesaktuellen –natürlich negativen- PoC-Antigen-Test verfügen.

Wir versuchen schellstmöglich das Präsenztraining - erstmal für Kinder - wieder anzubieten unter den Vorgaben der Stadtverwaltung und den aktuell gültigen Verordnungen und Hygieneregeln!

 20.CoBeLVO.pdf


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