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Neuigkeiten


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24.11.2021

Trainingsbedingungen unter der aktuelle Corona-Verordnung, was heißt das für uns...?

Folgendes wurde in der CoBeLVO festgeschrieben:

2G in Innenräumen bedeutet, für den Nachweis der Testpflicht, dass

A) Kinder bis einschließlich 11 Jahren sind von der Regel ausgenommen.
B) ungeimpfte/ nicht genesene Jugendliche ab 12 Jahren plus 3 Monate bis einschließlich 17 Jahren müssen einen offiziellen negativen Test vorweisen oder einen Selbsttest mit dem verantwortlichen Übungsleiter - vor betreten der Sportstätte- durchführen.
c) Teilnehmer ab 18 Jahren unterliegen der 2G-Regel und müssen für eine Teilnahme geimpft oder gensen sein.

- Duschen/Umkleiden können genutzt werden, es gilt das Abstandsgebot

Näheres können Sie in der 28. CoBeLVO nachlesen.

Wir befinden uns im Kreis Mainz Bingen inder Warnstufe 2

Weitere interessante Links für Sie:
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/?und=#akkordeon-24400
Alle Rechtsgrundlagen finden Sie hier:
https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/

 28._CoBeLVO.pdf


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